Burgenländischer Landtag

Burgenländischer Landtag
Basisdaten
Sitz: Landhaus in Eisenstadt
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1922
Abgeordnete: 36
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 19. Jänner 2025
Nächste Wahl: 2030
Vorsitz: Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf (SPÖ)
    
Sitzverteilung: Landesregierung (19)
  • SPÖ 17
  • GRÜNE 2
  • Opposition (17)
  • FPÖ 9
  • ÖVP 8
  • Website
    www.bgld-landtag.at

    Der Burgenländische Landtag ist das Gesetzgebungsorgan des österreichischen Bundeslandes Burgenland. Er besteht aus 36 Abgeordneten, die vom Landesvolk auf fünf Jahre gewählt werden. Die letzte Wahl hat am 19. Jänner 2025 stattgefunden. Wahlen erfolgen nach der Landtagswahlordnung 1995, die – entsprechend den politischen Bezirken – sieben Wahlkreise vorsieht.

    Landtagsabgeordnete und Landtagsklubs

    Der Landtag besteht aus höchstens 36 Landtagsabgeordneten. Ihre Wahl werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein anderer öffentlicher Ruhetag sein.

    Ein Klub ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Landtagsabgeordneten (vgl. § 10 Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages). Derzeit gibt es vier Landtagsklubs:

    Die personelle Grundausstattung eines Klubs umfasst einen Klubdirektor und eine Sekretariatskraft. Zudem sind jedem Klub bei einer Mitgliederzahl ab vier: ein Referent, bei einer Mitgliederzahl ab sechs: ein Referent und ein Sachbearbeiter, bei einer Mitgliederzahl ab zehn: zwei Referenten, zwei Sachbearbeiter sowie ein halbes Vollzeitäquivalent einer Sekretariatskraft, bei einer Mitgliederzahl ab fünfzehn: drei Referenten, drei Sachbearbeiter sowie ein halbes Vollzeitäquivalent einer Sekretariatskraft, zur Verfügung zu stellen.

    Organe des Landtags

    Landtagspräsident

    Die Landtagspräsidenten werden von den Abgeordneten aus ihren Reihen gewählt. Wie auch im Nationalrat bilden die Präsidenten mit den Obleuten der Klubs, die auf Landesebene Landtagsklubs heißen, die Präsidialkonferenz.

    Erste Republik (1918–1938)

    Name Partei Amtszeit
    Josef Fischl GDVP 15. Juli 1922 (Alterspräsident)
    Josef Wimmer SDAP 15. Juli 1922 – 13. November 1923
    Hans Morawitz SDAP 4. Jänner 1924 – 30. April 1925
    Oskar Brugnak SDAP 30. April 1925 – 20. Mai 1927
    Ernst Hoffenreich SDAP 20. Mai 1927 – 5. Dezember 1930
    Johann Thullner CS 5. Dezember 1930 – 11. Dezember 1933
    Michael Koch CS–Heimwehr 11. Dezember 1933 – 31. Oktober 1934

    Zweite Republik (seit 1945)

    Name Partei Amtszeit
    Josef Kast ÖVP 13. Dezember 1945 (Alterspräsident)
    Martin Wetschka ÖVP 13. Dezember 1945 – 4. November 1949
    Johann Grabenhofer ÖVP 4. November 1949 – 19. März 1953
    Josef Lentsch ÖVP 19. März 1953 – 22. Juni 1956
    Lorenz Karall ÖVP 22. Juni 1956 – 5. Mai 1960
    Johann Hautzinger ÖVP 5. Mai 1960 – 17. April 1964
    Fred Sinowatz SPÖ 17. April 1964 – 28. Juni 1966
    Karl Krikler SPÖ 28. Juni 1966 – 27. Oktober 1977
    Matthias Pinter SPÖ 27. Oktober 1977 – 30. Oktober 1987
    Johann Halbritter ÖVP 30. Oktober 1987 – 18. Juli 1991
    Wolfgang Dax ÖVP 18. Juli 1991 – 27. Juni 1996
    Erwin Schranz ÖVP 27. Juni 1996 – 28. Dezember 2000
    Walter Prior SPÖ 28. Dezember 2000 – 24. Juni 2010
    Gerhard Steier SPÖ 24. Juni 2010 – 9. Juli 2015
    Christian Illedits SPÖ seit 9. Juli 2015 – 28. Februar 2019[1]
    Verena Dunst SPÖ 28. Februar 2019 – 21. September 2023[1]
    Robert Hergovich SPÖ 21. September 2023 – 6. Februar 2025[2]
    Astrid Eisenkopf SPÖ 6. Februar 2025 –[3]

    Zweiter und dritter Landtagspräsident

    Der Landtag wählt auch einen zweiten und dritten Landtagspräsidenten. Diese habe die Aufgaben im Fall der Verhinderung des ersten Landtagspräsidenten diesen zu vertreten (vgl. § 7 Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages).

    In der 23. Wahlperiode wurden als zweiter Landtagspräsident der Abgeordnete Johann Tschürtz (FPÖ) und als dritte Landtagspräsidentin Claudia Schlager (SPÖ) vom Landtag gewählt.

    Präsidialkonferenz

    Die Präsidialkonferenz setzt sich zusammen aus den Landtagspräsidenten und Klubobleuten. Sie ist ein beratendes Organ und erstattet insbesondere Vorschläge zur Erstellung und Durchführung der Arbeitspläne zur Festlegung der Tagesordnungen und der Sitzungen des Landtages, zur Zuweisung von Vorlagen an die Ausschüsse sowie zur Koordinierung der Sitzungszeiten der Ausschüsse.

    Derzeit in der 23. Wahlperiode setzt sich die Präsidialkonferenz wie folgt zusammen:

    Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf (SPÖ), zweiter Landtagspräsident Johann Tschürtz, dritte Landtagspräsidentin Claudia Schlager, SPÖ-Klubobmann Roland Fürst, FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer, ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz und GRÜNE-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller.

    Ausschüsse

    Der Landtag muss Ausschüsse einsetzen (vgl. Artikel 21 Landesverfassung Burgenland). Die Ausschüsse haben die Aufgabe Vorberatungen von Verhandlungsgegenstände der Vollversammlung des Landtags durchzuführen (vgl. Art. 21. Abs. 2 Landesverfassung Burgenland).

    In der 22. Wahlperiode gibt es 11 (Fach-)Ausschüsse:

    • Hauptausschuss,
    • Landesrechnungshofausschuss,
    • Agrarausschuss,
    • Ausschuss für europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
    • Finanz-, Budget- und Haushaltsausschuss,
    • Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss,
    • Petitionsausschuss,
    • Rechtsausschuss,
    • Sozialausschuss,
    • Umweltausschuss und
    • Wirtschaftsausschuss.

    Zusätzlich gibt es in der 22. Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss.

    Landes-Rechnungshof

    Der Landes-Rechnungshof ist ein Organ des Landtages und als solches bei Erfüllung der ihm zukommenden Aufgaben an keine Weisungen von Organen der staatlichen Verwaltung gebunden und nur dem Landtag verantwortlich.

    Direktor ist René Wenk.

    Landtagsdirektion

    Die Parlamentsverwaltung des Burgenländischen Landtags heißt Landtagsdirektion. Ihr obliegt die Besorgung der parlamentarischen Dienste und der Verwaltungsangelegenheiten und ist der Präsidenten des Landtages unterstellt. Die Leitung der Landtagsdirektion obliegt, unbeschadet des Weisungsrechtes des Präsidenten des Landtages, dem Landtagsdirektor.

    Landtagsitz

    Sitz des burgenländischen Landtages im sogenannten Landhaus in Eisenstadt

    Der Landtag hat seinen Sitz im Landhaus in Eisenstadt und im Zubau, das sog. Landhaus-Neu. Er tagte von 1922 bis 1929 in der Martinkaserne und von 1930 bis heute im Landhaus.[4]

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. a b orf.at: Doskozil als Landeshauptmann angelobt. Artikel vom 28. Februar 2019, abgerufen am 28. Februar 2019.
    2. Robert Hergovich neuer Präsident des Burgenland-Landtags. In: Salzburger Nachrichten/APA. 21. September 2023, abgerufen am 21. September 2023.
    3. Live: Landtag konstituiert sich. In: ORF.at. 6. Februar 2025, abgerufen am 6. Februar 2025.
    4. Das Burgenland in der Zwischenkriegszeit 1922 bis 1934 (Memento vom 9. Mai 2015 im Internet Archive), auf www.burgenland.at