Gerichtsdiener
Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einem Gericht als Diener[1], also in untergeordneter und weisungsgebundener Funktion angestellt ist. Derartige sitzungspolizeiliche Aufgaben werden heute in Deutschland nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von den Justizwachtmeistern wahrgenommen (§§ 176 ff. GVG).
Weblinks
Wiktionary: Gerichtsdiener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
- ↑ Gerichtsdiener duden.de, abgerufen am 12. Mai 2020.