Königsbann

Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter.

Der Begriff Bann bezeichnet

  • das Gebot und das Verbot selbst
  • die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
  • den Bezirk, in dem der Bann galt

Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in

  • Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten),
  • Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen),
  • Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen),
  • Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und
  • Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt).

Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.

Siehe auch

Literatur

Weblinks