Schattenfarbe
Mit Schattenfarbe bezeichnet man in der Heraldik das Fehlen eigener Tinktur bei den Figuren.
Figuren, die als „in Schattenfarbe“ blasoniert werden, werden nur als Konturen dargestellt. Sie besitzen keine Eigenfarbe, sondern die Farbe des darunterliegenden Feldes.
Beispiele
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Salbengefäße in Schattenfarbe im Wappen des Collège de chirurgie de Nancy
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Schattenfarbe in den Muscheln von Thal (Steiermark)
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Zwei Glocken in Schattenfarbe von Sławoborze
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Schattenfarbe im alten Wappen von Neustadt-Glewe
Siehe auch
Weblinks
Commons: Schattenfarbe in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien